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Haustiere

Die Mitnahme von Haustieren kann nicht über unsere Homepage eingetragen werden. Wir möchten Sie daher bitten, bei einer Buchung unter "Kommentare" anzugeben wenn Sie ein Haustier mitnehmen möchten. Gerne melden wir dieses dann noch bei der Reederei an für Sie an.

Die Beförderung von Haustieren ohne Begleitperson (nachfolgend "Tierhalter") ist ausgeschlossen. Die Beförderung von Haustieren, welche die Einreisebestimmungen des Ziellandes (insbesondere wegen fehlender Einreisegenehmigungen sowie Impf- und/oder Gesundheitszeugnisse) nicht erfüllen, ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Schiffsführung oder ein sonstiger Beauftragter von Scandlines ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, vor Antritt der Reise zu überprüfen, ob die Einreisebestimmungen erfüllt sind. § 5 Abs. 7 (zusätzliches Beförderungsentgelt bei fehlgeschlagener Einreise) findet entsprechende Anwendung.

Lebende Haustiere werden nur in Kraftfahrzeugen oder entsprechenden, vom Reisenden mitgeführten Spezialvorrichtungen (z.B. Anhänger) befördert. Ausnahmsweise können Kleintiere bis auf Widerruf, der durch die Schiffsführung oder eines sonstigen Beauftragten von Scandlines erklärt wird, in entsprechenden Tragebehältern, aus denen sie nicht entweichen können, und/oder angeleint befördert werden. In jedem Falle muss sichergestellt sein, dass die mitgeführten Haustiere unter ständiger Aufsicht des Tierhalters stehen und dass von ihnen keine Gefahr für andere Reisende ausgeht.

Ergänzend besteht für Hunde auf dem Fährschiff, sofern sie nicht in einem Kraftfahrzeug, einem Tragebehälter oder - soweit vorhanden - in von Scandlines bereitgestellten Hundezwingern befördert werden, Maulkorbpflicht gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung) des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Soweit im Land des Einschiffungs- bzw. Zielhafens strengere Vorschriften hinsichtlich der Maulkorbpflicht für Hunde gelten, hat der Tierhalter die-se bei der Abreise bzw. Einreise entsprechend zu beachten.

Haustieren - mit Ausnahme von Blindenführhunden und Blindenführhunden, die sich in der Ausbildung befinden - ist der Aufenthalt im Restaurant ohne Erlaubnis der Schiffsführung oder eines sonstigen Beauftragen von Scandlines nicht gestattet.

Verstößt der Tierhalter an Bord des Fährschiffes wiederholt gegen die vorstehenden Beförderungsbedingungen für Tiere, insbesondere den Leinenzwang oder die Maulkorbpflicht für Hunde, ist die Schiffsführung oder ein sonstiger Beauftragter von Scandlines berechtigt, nicht aber verpflichtet, das Tier in Verwahrung zu nehmen und dem Tierhalter erst bei Verlassen des Fährschiffes auszuhändigen und/oder das Tier und den Tierhalter im nächsten (auch außerfahrplanmäßigen) Hafen von Bord zu bringen. Für die Verwahrung des Tieres und das von Bord Bringen an einem (auch außerfahrplanmäßigen) Hafen berechnet Scandlines dem Tierhalter Kosten in Höhe von EUR 50,00. Die Geltendmachung wesentlich (mindestens 10 Prozent) höherer Aufwendungen oder eines wesentlich höheren Schadens bleibt Scandlines vorbehalten. Dem Tierhalter steht der Nachweis offen, dass Scandlines überhaupt keine oder wesentlich (mindestens 10 Prozent) geringere Aufwendungen bzw. Schäden entstanden sind.

Der Tierhalter haftet für vom Tier verursachte Verunreinigungen größeren Ausmaßes und Schäden am Fährschiff und seinen Einrichtungen sowie für die Schädigung anderer Reisender entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die vom Tier am Fährschiff verursachten Verunreinigungen geringeren Ausmaßes kann der Tierhalter umgehend selbst beseitigen; beseitigt der Tierhalter diese Verunreinigungen nicht umgehend und/oder nicht ordnungsgemäß, berechnet Scandlines dem Tierhalter Reinigungskosten in Höhe von EUR 30,00. Dem Tierhalter steht der Nachweis offen, dass Scandlines überhaupt keine oder wesentlich (mindestens 10 Prozent) geringere Aufwendungen bzw. Schäden entstanden sind.

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Server: AvigoProd04   Session: 909F21A2D0732865FB3E60326CFFA1E2.prod04   Release: 11.21.00.0   vom: 15.04.10